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AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Studio Pole Collective Mannheim (nachfolgend „Studio“) und den Kund*innen (nachfolgend „Kund*innen“ bzw. „Teilnehmer*innen“).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Teilnehmer*innen finden keine Anwendung, es sei denn, das Studio stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist die Teilnahme der Teilnehmer*innen an Poledance-Kursen, Workshops, offenen Trainings, Events sowie sonstigen vom Studio angebotenen Leistungen.
(2) Art, Umfang und Inhalte der Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Online-Buchungssystem Eversports in der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.

§ 3 Anmeldung und Vertragsschluss

(1) Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über das Online-Buchungssystem Eversports.
(2) Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Buchungsbestätigung über Eversports zustande.
(3) Mit Abschluss der Buchung erkennen die Kund*innen diese AGB als verbindlich an.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung im Buchungssystem Eversports ausgewiesenen Preise. Pole Collective behält sich das Recht vor seine Preise anzupassen. Preisänderungen werden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten angekündigt und gelten nur für Verträge ohne laufende Mindestlaufzeit. Kund*innen mit bestehenden Mitgliedschaften haben das Recht ihren bestehenden Mitgliedsbeitrag für die Dauer der Mindestlaufzeit ihres Vertrags beizubehalten. Sollte die Mindestlaufzeit ihres Vertrags bereits abgelaufen sein, wird auch bei ihnen der Mitgliedsbeitrag angepasst. Sie haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung. 
(2) Sämtliche Leistungen des Studios sind von den Kund*innen im Voraus und ohne Abzug zu bezahlen. Mitgliedsbeiträge werden monatlich per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Scheitert der Versuch einer Lastschrift aus Gründen, die der Kundin/dem Kunden zuzuschreiben sind (z.B. falsch angegebene Bankdaten oder unzureichende Kontodeckung), so ist Pole Collective dazu berechtigt der Kundin/dem Kunden 5,00 € für die Rückbuchung in Rechnung zu stellen, sofern dem Studio tatsächlich Kosten in dieser Höhe entstehen. Der Kund*in bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
(3) Angebrochene Kurspakete, sowie begonnene Mitgliedschaften können weder komplett noch teilweise wieder zurückerstattet werden.

§ 5 Karten, Laufzeiten und Schnupperangebote

(1) Mehrfachkarten sind personenbezogen und nicht übertragbar.
(2) Die Laufzeiten der Karten betragen:
   a) 10er-Karte: 12 Monate ab erster Buchung
   b) 5er-Karte: 6 Monate ab erster Buchung
(3) Nicht genutzte Einheiten verfallen nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit ersatzlos.
(4) Schnupperpakete sind einmalig pro Kund*in buchbar und haben eine Laufzeit von 3 Monaten ab erster Buchung.
(5) Eine Verlängerung der Kartenlaufzeiten ist grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor und das Studio stimmt einer Verlängerung ausdrücklich und schriftlich zu.

§ 6 Stornierung und Kursausfall

(1) Eine kostenfreie Stornierung gebuchter Kurse ist bis spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn über Eversports möglich.
(2) Bei späterer Stornierung oder Nichterscheinen der Teilnehmer*innen verfällt der Anspruch auf Teilnahme ersatzlos; eine Rückerstattung erfolgt nicht.
(3) Workshops sind von der 24-Stunden-Regelung ausgenommen und können spezifische Stornierungsbedingungen haben. Diese sind in der Workshopbeschreibung ersichtlich.
(4) Das Studio behält sich vor, Kurse aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit der Trainerin, höhere Gewalt, zu geringe Teilnehmerzahl) abzusagen. In diesem Fall wird die gebuchte Einheit gutgeschrieben oder ein Ersatztermin angeboten.

§ 7 Teilnahmevoraussetzungen und Gesundheit

(1) Die Teilnahme der Teilnehmer*innen an allen Angeboten des Studios erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) Die Teilnehmer*innen versichern, gesundheitlich in der Lage zu sein, an den gebuchten Kursen teilzunehmen.
(3) Schwangerschaften, akute Verletzungen oder sonstige gesundheitliche Einschränkungen sind dem Studio vor Kursbeginn unaufgefordert mitzuteilen.
(4) Das Studio behält sich vor, Teilnehmer*innen bei gesundheitlichen Bedenken von der Teilnahme auszuschließen.

§ 8 Abonnements, Pausierung, Krankheit

(1) Abonnements und Mitgliedschaften haben die jeweils im Vertrag vereinbarte Laufzeit und verlängern sich automatisch, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden.

(2) Der Vertrag über ein Abonnement beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses (Buchungsdatum).
Die vereinbarte Mindestlaufzeit wird ab diesem Datum berechnet und endet nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit am Vortag des entsprechenden Kalendertages im letzten Vertragsmonat.

Beispiel: Wird ein Abonnement mit einer Laufzeit von 12 Monaten am 16. Februar abgeschlossen, endet die Mindestlaufzeit am 15. Februar des Folgejahres.

(3) Für Abonnements mit monatlich festgelegten Kurskontingenten gilt folgende Quartalslogik:
Die Kurse werden jeweils quartalsweise zusammengefasst und stehen den Teilnehmer*innen innerhalb eines Quartals zur Verfügung.

Ein Quartal beginnt mit dem Buchungsdatum und umfasst jeweils drei aufeinanderfolgende Vertragsmonate.

Nicht genutzte Kurse eines Quartals verfallen nach Ablauf dieses Quartals und können nicht auf das nächste Quartal übertragen werden.

Beispiel: Hat eine Teilnehmer*in ein Abonnement über 4 Kurse pro Monat, stehen innerhalb eines Quartals 12 Kurse (3 Monate × 4 Kurse/Monat) zur Verfügung.

(4) Eine Stilllegung (vertragsfreie Pause) des Abonnements kann auf schriftlichen Antrag der Teilnehmer*innen gewährt werden, wenn die Teilnahme an den Kursen oder Leistungen des Studios verhindert ist und ein wichtiger Grund vorliegt.

(5) Wichtige Gründe im Sinne dieser Regelung sind insbesondere:

  a) ärztlich nachgewiesene Verletzung oder Krankheit,

  b) Schwangerschaft,

  c) nachgewiesene, längerfristig beruflich bedingte Abwesenheit oder Auslandsaufenthalt (mindestens drei Monate),

(6) Die Stilllegung ist schriftlich per Mail zu beantragen und mit geeigneten Nachweisen zu belegen (z. B. ärztliches Attest, Bescheinigung des Arbeitgebers, Reisedokument).

(7) Während der Stilllegung ruhen die gegenseitigen Leistungspflichten; die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend um die Dauer der Pause. Die Stilllegung gilt nur für volle Kalendermonate.

(8) Während einer genehmigten Stilllegung ist die Nutzung der Angebote des Studios ausgeschlossen. Eine Teilnahme an Kursen oder Trainings führt zum sofortigen Erlöschen der Stilllegung und kann zur Nachforderung der Beiträge und zur Kündigung führen.

(9) Sollte sich herausstellen, dass Angaben oder Nachweise in Bezug auf die Stilllegung falsch oder unvollständig waren, ist das Studio berechtigt, die Stilllegung rückwirkend aufzuheben und unbezahlte Beiträge nachzufordern.

(10) Für jede genehmigte Stilllegung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 20 € zur Deckung des administrativen Aufwands erhoben. Die Gebühr ist vor Beginn der Stilllegung zu entrichten.

§ 9 Haftungsausschluss

(1) Die Teilnahme an sämtlichen Angeboten des Studios erfolgt auf eigene Gefahr. Den Teilnehmer*innen ist bewusst, dass Poledance und vergleichbare Trainingsformen mit einem erhöhten Verletzungsrisiko verbunden sein können, insbesondere bei akrobatischen, kraft- oder beweglichkeitsintensiven Übungen.

(2) Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, ihre körperlichen Fähigkeiten realistisch einzuschätzen und die angebotenen Übungen nur im Rahmen ihrer individuellen Belastbarkeit auszuführen. Anweisungen der Trainer*innen sowie geltende Sicherheits- und Studiohinweise sind jederzeit zu beachten.

(3) Das Studio haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit der Teilnehmer*innen, die auf einer nachweislich vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Studios, seiner gesetzlichen Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilf*innen beruhen.

(4) Für sonstige Schäden haftet das Studio nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Studio nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(5) Eine Haftung des Studios ist , soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, wenn Schäden oder Verletzungen auf einer Nichtbeachtung von Anweisungen der Trainer*innen, auf eigenmächtigem Handeln der Teilnehmer*innen, auf Überschätzung der eigenen körperlichen Leistungsfähigkeit oder auf der Nutzung der Studioeinrichtungen entgegen den Sicherheitsvorgaben beruhen.

(6) Für Schäden, die durch das Training unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln entstehen, übernimmt das Studio keine Haftung.

(7) Für den Verlust, die Beschädigung oder den Diebstahl mitgebrachter Gegenstände der Teilnehmer*innen (insbesondere Kleidung, Wertgegenstände, Mobiltelefone etc.) übernimmt das Studio keine Haftung, soweit gesetzlich zulässig.

 

§ 10 Verhalten im Studio

(1) Den Anweisungen der Trainer*innen sind jederzeit Folge zu leisten. Über körperliche Einschränkungen, Verletzungen oder Schwangerschaften ist der/die Trainer*in vor Kursbeginn zu informieren.
(2) Die Nutzung der Einrichtungen erfolgt durch die Teilnehmer*innen auf eigene Verantwortung und sachgemäß.
(3) Bei schuldhafter Beschädigung von Studioinventar haftet die verursachende Person nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Änderungen im Kursplan

(1) Änderungen im Kursplan sind jederzeit vorbehalten. Geänderte Stundenpläne werden über Social Media und Homepage kommuniziert.
(2) Änderungen im Kursablauf berechtigen den Kund*innen nicht zu einer Rückerstattung oder einem Ersatz.
(3) Kursausfälle werden den angemeldeten Teilnehmer*innen schnellstmöglich mitgeteilt. Der für sie verfallende Kurs kann an einem anderen Termin nachgeholt werden.

§ 11 Bild- und Medienrechte

(1) Während des Trainings oder bei Veranstaltungen können Foto- oder Videoaufnahmen der Teilnehmer*innen erstellt werden.
(2) Foto- und Videoaufnahmen zu Werbezwecken erfolgen ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung der Teilnehmer*innen.

§ 12 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten der Kund*innen erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der Datenschutzerklärung des Studios.

§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1)Abonnements können nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist voneinem Monat zum Monatsendegekündigt werden.
(2) Kündigungen bedürfen der Textform.
(3) Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung beim Studio.

§ 14 Widerrufsrecht

(1) Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, welches in unserer Widerrufsbelehrung detailliert beschrieben wird.

(2) Das Widerrufsrecht gilt nicht für bereits genutzte Kurse oder Veranstaltungen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist Mannheim, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Anbieterin im Sinne von § 5 TMG / § 18 MStV ist die im Impressum genannte Betreiberin.

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